Rechtsprechung
   BFH, 18.12.1997 - V R 59/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7422
BFH, 18.12.1997 - V R 59/97 (https://dejure.org/1997,7422)
BFH, Entscheidung vom 18.12.1997 - V R 59/97 (https://dejure.org/1997,7422)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 1997 - V R 59/97 (https://dejure.org/1997,7422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,7422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 30.07.1990 - V R 49/87

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Revision - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Deswegen muß ein Revisionskläger, der die Zulassung der Revision wegen des in § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO bezeichneten Mangels erstrebt, zur Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen darlegen, es fehle entweder jegliche Begründung oder das FG habe einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen, welches den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm darstellt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25), oder in der Vorentscheidung fehlten entgegen § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO so wesentliche Gründe, daß nicht erkennbar sei, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen die Vorentscheidung beruhe, und dadurch eine Rechtsmäßigkeitskontrolle nicht möglich sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. Februar 1995 II R 50/94, BFH/NV 1995, 812).
  • BFH, 15.05.1997 - IV R 85/96

    Statthaftigkeit einer Revision ohne vorherige Zulassung durch das Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Die Verletzung von Vorschriften über die notwendige Beiladung kann die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 IV R 100/92, nicht veröffentlicht; vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 512), weil sie von keiner der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend bezeichneten Fallgruppen erfaßt wird (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV R 85/96, BFH/NV 1997, 791).
  • BFH, 13.09.1988 - VIII R 218/85

    Voraussetzungen der Revision bei mehrmaliger Einlegung derselben

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Genügt die Revisionsbegründung diesen Anforderungen nicht, darf der BFH nicht prüfen, ob ein Mangel wirklich vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 13. September 1988 VIII R 218/85, BFH/NV 1989, 354).
  • BFH, 22.04.1997 - IV R 13/96

    Schlüssigkeit der Rüge eines Verfahrensmangels

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Die Revisionsbegründung ergibt nicht, weshalb es aus der dafür maßgebenden Sicht des FG noch notwendig war, zur Darlegungs- und Beweislast Stellung zu nehmen; denn es stellt keinen wesentlichen Verfahrensmangel i. S. des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO dar, wenn das FG Fragen nicht erörtert, auf die es aus seiner Sicht nicht ankommt (vgl. BFH-Beschluß vom 22. April 1997 IV R 13/96, BFH/NV 1997, 786).
  • BVerwG, 23.02.1977 - 7 CB 74.75

    Anfechtungsverfahren - Persönliche Beitragspflicht - Grundstückseigentümer -

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Die Verletzung von Vorschriften über die notwendige Beiladung kann die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 IV R 100/92, nicht veröffentlicht; vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 512), weil sie von keiner der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend bezeichneten Fallgruppen erfaßt wird (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV R 85/96, BFH/NV 1997, 791).
  • BFH, 05.07.1988 - IV R 111/87

    Statthaftigkeit einer Revision

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Die Verletzung von Vorschriften über die notwendige Beiladung kann die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 IV R 100/92, nicht veröffentlicht; vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 512), weil sie von keiner der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend bezeichneten Fallgruppen erfaßt wird (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV R 85/96, BFH/NV 1997, 791).
  • BFH, 20.02.1995 - II R 50/94

    Voraussetzungen zur Darlegung eines Begründungsmangels

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Deswegen muß ein Revisionskläger, der die Zulassung der Revision wegen des in § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO bezeichneten Mangels erstrebt, zur Erfüllung der Zulässigkeitsvoraussetzungen darlegen, es fehle entweder jegliche Begründung oder das FG habe einen selbständigen Anspruch oder ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel übergangen, welches den vollständigen Tatbestand einer mit selbständiger Wirkung ausgestatteten Rechtsnorm darstellt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 30. Juli 1990 V R 49/87, BFH/NV 1991, 325; Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Anm. 2, § 119 Anm. 25), oder in der Vorentscheidung fehlten entgegen § 105 Abs. 2 Nr. 5 FGO so wesentliche Gründe, daß nicht erkennbar sei, auf welchen Feststellungen, Erkenntnissen und rechtlichen Überlegungen die Vorentscheidung beruhe, und dadurch eine Rechtsmäßigkeitskontrolle nicht möglich sei (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 20. Februar 1995 II R 50/94, BFH/NV 1995, 812).
  • BFH, 11.12.1996 - XI R 25/96

    Unzureichende Substantiierung der Entscheidungsgründe als Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Sie ist vielmehr für den Fall vorgesehen, daß aus dem Urteil des FG nicht erkennbar ist, welcher Grund für die Entscheidung über den einzelnen Anspruch und das einzelne Verteidigungsmittel maßgebend gewesen ist, so daß den Beteiligten die Möglichkeit genommen wird, die Vorentscheidung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (ständige Rechtsprechung des BFH, Beschluß vom 11. Dezember 1996 XI R 25/96, BFH/NV 1997, 502 zu 2., m. w. N.).
  • BFH, 02.12.1992 - IV R 100/92
    Auszug aus BFH, 18.12.1997 - V R 59/97
    Die Verletzung von Vorschriften über die notwendige Beiladung kann die zulassungsfreie Revision nicht begründen (BFH-Beschlüsse vom 2. Dezember 1992 IV R 100/92, nicht veröffentlicht; vom 5. Juli 1988 IV R 111/87, BFH/NV 1989, 235; Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 23. Februar 1977 VII CB 74/75, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1977, 512), weil sie von keiner der in § 116 Abs. 1 FGO abschließend bezeichneten Fallgruppen erfaßt wird (BFH-Beschluß vom 15. Mai 1997 IV R 85/96, BFH/NV 1997, 791).
  • BFH, 03.04.2000 - I R 83/99

    Nicht mit Gründen versehene Entscheidung, § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO

    Für eine Anwendung des § 116 Abs. 1 Nr. 5 FGO nicht ausreichend ist es hingegen, wenn das FG auf einzelne Argumente der Beteiligten nicht eingegangen ist (BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 1997 V R 59/97, BFH/NV 1998, 977, 978; in BFH/NV 1998, 1241).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht